Was tun im Trauerfall?

Ein Todesfall tritt häufig unerwartet ein. Die Hinterbliebenen müssen nicht nur mit Verlust und Schmerz zurechtkommen, es gibt auch viel zu organisieren. Wenn Ihr Angehöriger zu Hause stirbt, muss zunächst ein Arzt den Tod schriftlich bescheinigen. Dies kann der Hausarzt, aber auch der Notarzt sein. Es ist möglich und auch zulässig, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause zu lassen, wenn Sie dies möchten. Nach Ablauf dieser Zeit schreibt der Gesetzgeber die Überführung zu einem Friedhof oder Bestatter vor.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Hospiz, Alten- oder Pflegeheim kümmert sich in der Regel die Verwaltung dieser Einrichtung um die Ausstellung des Totenscheins.
Spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag muss die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt veranlasst werden; auch weitere Ämter und Versicherungen müssen informiert werden. Diese notwendigen Formalitäten nehmen wir Ihnen auf Wunsch gerne ab.

Die Planung der Trauerfeier und der Bestattung ist jetzt der nächste Schritt. Der Umfang unseres Einsatzes kann ganz unterschiedlich ausfallen. Wir treffen uns mit Ihnen zu einem persönlichen Gespräch und beraten Sie ausführlich und unverbindlich. Dieses Gespräch kann in unseren Räumlichkeiten stattfinden, wir suchen Sie aber auch gerne zu Hause auf. Für manche Menschen bietet die gewohnte Umgebung in dieser schwierigen Situation Halt, manchmal ist der Anfahrtsweg aber auch zu weit oder zu mühsam.

Sie können sich in unserem Ausstellungsraum in Ruhe umsehen. Sie finden dort eine Auswahl an Särgen, Urnen und Wäsche vor. Auch auf Sonderwünsche gehen wir gerne ein. Falls Sie nicht zu uns kommen können, zeigen wir Ihnen Kataloge mit unseren Produkten. Sie haben genügend Zeit, um sich zu entscheiden. Wir beraten Sie auch beim Entwurf von Trauerdrucksachen und Traueranzeigen.

Wir führen Bestattungen auf den Friedhöfen in Brohl-Lützing, Oberlützingen, Burgbrohl, Kell, Bad Breisig, Gönnersdorf, Remagen, Sinzig, in der RheinRuhe Bad Breisig und auf weiteren Friedhöfen der Region durch und arbeiten mit den örtlichen Pfarrern und Ämtern, aber auch anderen Dienstleistern wie z. B. Floristen seit Jahren eng zusammen.

Da das Bestattungsrecht Ländersache ist, gelten für Rheinland-Pfalz folgende Fristen:
Eine Bestattung darf frühestens nach zwei Tagen und muss spätestens nach sieben Tagen erfolgen. Dies gilt sowohl für Erd- als auch für Feuerbestattungen.

Für die Beisetzung von Aschenurnen gelten diese Fristen nicht. Der Bestattungstermin richtet sich nach den Absprachen mit dem zuständigen Pfarrer, der Friedhofsverwaltung und den Wünschen und Möglichkeiten der Angehörigen.
Auch was die Organisation dieser Abläufe betrifft, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Im Trauerfall sind wir telefonisch täglich rund um die Uhr für Sie zu erreichen.