Grabarten – Bestattungsformen

Im Folgenden haben wir unterschiedliche Grabarten für Sie aufgelistet:

Wahlgrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Das Wahlgrab kann schon zu Lebzeiten auf einem Friedhof frei ausgesucht und erworben werden. Lage und Größe der Grabstätte können Sie so selbst bestimmen. In einem Wahlgrab sind auch mehrere Bestattungen möglich, so ist eine Familiengrabstätte für mehrere Verstorbene immer ein Wahlgrab. Das Nutzungsrecht lässt sich auf maximal 30 Jahre ausdehnen.

Reihengrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Die Lage dieser Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Im Reihengrab ist immer nur eine einzige Bestattung möglich, es eignet sich daher nicht als Familiengrabstätte. Die vorgeschriebene Ruhezeit wird zugeteilt und muss eingehalten werden, eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Nutzungsrechte nach Ablauf dieser Frist gehen zurück an die Friedhofsverwaltung, das Grab wird daraufhin aufgelöst.

Rasengrab (nur bei Feuerbestattungen)

Hier erfolgt die Beisetzung der Urne des Verstorbenen in einem Rasenfeld. Das Grab kann mit einer flachen Grabplatte versehen werden, die der Rasenhöhe entspricht. Die Rasenpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung.

Anonymes Grab (nur bei Feuerbestattungen)

Eine weitläufige Rasenfläche nimmt die Urne des Verstorbenen auf. Der Grabplatz wird nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt diese Stelle. Die Beisetzung findet ohne die Anwesenheit von Angehörigen oder sonstigen Hinterbliebenen statt. Für diese Lösung sprechen in erster Linie die geringeren Kosten. Die Trauerverarbeitung der Angehörigen kann diese Art der Bestattung jedoch erschweren, da ihnen der Bezugspunkt fehlt, an dem sie das Andenken des Verstorbenen pflegen können.

Urnenwand (nur bei Feuerbestattungen)

Eine Urnenwand enthält Kammern für viele einzelne Urnen, die mit einer Steinplatte verschlossen werden und die Urne so sicher verwahren. Grabpflegekosten entfallen gänzlich.

Seebestattung (nur bei Feuerbestattungen)

Die Asche wird in einer entsprechenden Urne dem Meer übergeben. Dieser Vorgang findet wahlweise in Anwesenheit der Hinterbliebenen statt, auch die Ausrichtung einer Trauerfeier auf dem Schiff ist möglich. Die Hinterbliebenen erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten der Bestattung. Diese Form der Bestattung empfiehlt sich nur dann, wenn der Verstorbene eine besondere Verbindung zum Meer hatte.

Baum-, Natur- bzw. Friedwaldbestattungen (nur bei Feuerbestattungen)

Auf bestimmten Friedhöfen oder in ausgewiesenen Wäldern können Urnen beigesetzt werden. Der natürliche Waldcharakter muss erhalten bleiben. Auch hier entfällt eine Grabpflege. Weitere Bestattungsformen sehen z. B. das Verstreuen der Asche auf Almwiesen in der freien Natur vor, auch dies ist genehmigungspflichtig.
Nicht jeder Friedhof verfügt über die oben aufgezählten Grabarten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung und der Suche nach dem geeigneten Ort.

Diamantbestattung

Seit einigen Jahren ist es möglich, aus der Asche des Verstorbenen einen Diamant formen zu lassen, der dann zu einem Schmuckstück weiterverarbeitet werden kann. Der deutsche Gesetzgeber schreibt das Einverständnis des Verstorbenen mit diesem Vorgang vor, da in Deutschland generell Bestattungspflicht besteht.